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Erststimme / Zweitstimme - was heisst das?

13.09.05

Permalink 00:38:17, von zucker   —   Kategorien: main

Erststimme / Zweitstimme - was heisst das?

Es ist schon ein Kreuz, nein, zwei sogar... *kalauer*
Ja, die Nummer mit der Erst- und Zweitstimme. Ende letzter Woche habe ich schon erwogen zu erläutern, was es damit auf sich hat, und wie immer holt einen übers Wochenende die Realität aufs übelste ein, und die FDP stürzt sich mit aller Macht genau in diesen entscheidenen Zweitstimmenwahlkampf. (Die anderen natürlich auch, aber die FDP packt beim aktuellen 'Grosse-Koalitions-Geunke' grad die nackte Angst)


Ich wühlte mich durch die Webseiten des Bundeswahlleiters und durch wahlrecht.de, um mich mit quadratischen Augen letzendlich JC zuzuwenden, welcher dann freundlicherweise ein Dokument zur letzten Bundestagswahl aus dem Archivkeller fischt, welches ich hier mal auszugsweise zitiere:


F: Hm. Wie viele Stimmen habe ich bei dieser Wahl?

A: Zwei. “Erststimme" [richtiger: Wahlkreisstimme] und “Zweitstimme" [Stimme für die Landeslisten]


F: HÄ?
A: Ist eigentlich ganz einfach. Erststimme = Wahlkreisstimme. Das Gebiet der BRD ist in 299 Wahlkreise aufgeteilt. Für jeden dieser Wahlkreise wird ein Abgeordneter / eine Abgeordnete DIREKT in den Bundestag gewählt [das nennt man dann ein “Direktmandat"]. Nämlich derjenige / diejenige, der / die die (relative) Mehrheit der Erststimmen im Wahlkreis erzielt.


Zweitstimme = Listenstimme. Die Zweitstimmen, die auf eine Partei entfallen sind, werden bundesweit addiert. Das ist dann das Wahlergebnis, was man auch in den Nachrichten sieht.


Auf dieser Grundlage werden die Sitze im Bundestag dann tatsächlich verteilt. Die Parteien, die mindestens 5 % dieser Zweitstimmen bundesweit erreicht haben oder mindestens drei Direktmandate, nehmen an der Verteilung der Sitze über die Zweitstimmen teil.



F: Hui! Wie geht das mit dem Verteilen?

A: Das geht folgendermaßen: Die Zweitstimmen der Parteien, die an der Verteilung teilnehmen, werden addiert. Das ist sozusagen die “Stimmenmenge" [© by Borni].


Die Gesamtmenge der Sitze, die dieser “Stimmenmenge" gegenübersteht, ist 598 Sitze [doppelt so viele, wie es Wahlkreise gibt.]


Tja. Und dann wird halt gerechnet.
598 mal Anzahl der Zweitstimmen, die die Partei erhalten hat, geteilt durch das, was ich oben “Stimmenmenge" genannt habe.

Das gibt dann jeweils eine Zahl wie z.B. 298,346587 oder so.


Die Sitze, die den Vorkommazahlen entsprechen, haben die Parteien nun schon sicher.


Aber das zusammengezählt gibt keine 598 Sitze. Sondern z.B. 596. Die verbleibenden Sitze werden nach der Reihenfolge der Größe der Nachkommazahlen verteilt.



F: War's das? Und was sind die Überhangmandate nun?
A: Also. Ich sagte ja schon “Landeslisten". Nun haben wir aber erst eine Art “Bundeszwischenergebnis". Die Sitze, die wir eben errechnet haben, werden nun nach dem gleichen System auf die Landeslisten [für jedes Bundesland, in dem die Partei angetreten ist, hat sie eine Landesliste aufgestellt] verteilt.


Also z.B. holt die SPD in Hessen so 20 Mandate.


Jetzt wird das damit verglichen, wie viele Direktmandate sie da geholt hat. Z.B. 18.


Dann kommen also außer denen, die Direktmandate haben, noch zwei von der SPD Hessen über die Landesliste in den Bundestag.


Wenn jetzt aber zum Beispiel die CDU in Thüringen 7 Mandate über die Zweitstimmen hätte und aber 8 Direktmandate erreicht hat, dann wird ihr nicht ein Direktmandat wieder abgenommen, sondern sie behält diese 8 Mandate. Damit ist der Bundestag um einen Abgeordneten größer, ein “Überhangmandat" ist entstanden.




Quelle: Bornheimer


Ich für meinen Teil musste das mehrfach nachlesen, aber jetzt hab ichs auch kapiert:)


Die Landeslisten kann man hier nachlesen, die jeweiligen Wahlkreiskandidaten lauern sicher morgen auf den Wochenmärkten rum oder verfolgen einen möglichst seriös von Papptafeln aufs Volk runterschauend.



Is ja bald vorbei, jetzt wissen Sie ja wies geht!